EIN  TODESFALL

  

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Anordnungen bei einem Todesfall

Bei einem Todesfall ist zuallerst (und möglichst sofort) das Zivilstandsamt des Wohn-ortes zu benachrichtigen. Dieses verlangt von ihnen, dass sie

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die ärztliche Todesbescheinigung

das Familienbüchlein und

die Niederlassungsbewilligung

vorlegen.

Treffen Sie dann die notwendigen Anordnungen für die Bestattung. Vergessen Sie bitte nicht, auch Ihre Sektionspräsidentin bzw. Ihren Sektionspräsidenten PV zu infor-mieren. Danke. Gut ist es, wenn Sie hier auf eine Patientenverfügung und Weisungen zu Lebzeiten zurückgreifen können.

 

Todesfälle von Pensionierten der SBB

Meldung an Pensionskasse  >>>  als  PDF - DATEI  

 

 

   

 

 

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