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Anordnungen bei einem Todesfall |
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Bei einem Todesfall ist zuallerst (und möglichst sofort) das Zivilstandsamt des Wohn-ortes zu benachrichtigen. Dieses verlangt von ihnen, dass sie |
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die ärztliche Todesbescheinigung das Familienbüchlein und die Niederlassungsbewilligung |
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vorlegen. Treffen Sie dann die notwendigen Anordnungen für die Bestattung. Vergessen Sie bitte nicht, auch Ihre Sektionspräsidentin bzw. Ihren Sektionspräsidenten PV zu infor-mieren. Danke. Gut ist es, wenn Sie hier auf eine Patientenverfügung und Weisungen zu Lebzeiten zurückgreifen können. |
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Todesfälle von Pensionierten der SBB Meldung an Pensionskasse >>> als PDF - DATEI |
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