MITGLIEDERBEITRAG

  

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MITGLIEDERBEITRÄGE  IM  UNTERVERBAND  DER  PENSIONIERTEN

 

Für die Erfüllung seiner Tätigkeit erhebt der SEV von seinen Mitgliedern einen angemes-senen Mitgliederbeitrag. Dieser setzt sich aus drei Teilen zusammen:

Grundbeitrag SEV (für PV-Mitglieder stark reduziert)

Unterverbandsbeitrag

Sektionsbeitrag

 

Monatliche Mitgliederbeiträge ab 2009

 

½ - zahlende Mitglieder

¼ - zahlende Mitglieder

¹/8 - zahlende Mitglieder

Grundbeitrag SEV

14.–

7.–

3.50

Unterverbandsbeitrag

–.80

–.40

–.20

Sektionsbeitrag

1.40  -  2.00

–.70  -  1.–

–.35  -  –.50

Total pro Monat
(je nach Sektionsbeitrag)

16.–  -  16.50

8.–  -  8.30

4.–  -  4.20

 

Regelung für den Grundbeitrag SEV

½ - zahlende Mitglieder

Renteneinkommen Fr. 3420. und mehr pro Monat

¼ - zahlende Mitglieder

Witwen und Witwer ehemaliger SEV-Mitglieder sowie Mitglieder mit einem Renteneinkommen von Fr. 2280.  bis Fr. 3419. pro Monat

¹/8 - zahlende Mitglieder

Witwen und Witwer mit einem Renteneinkommen von weniger als Fr. 2280. pro Monat

Das massgebende Renteneinkommen setzt sich aus den Leistungen derPensions-kasse SBB, der AHV-Rente des Mitgliedes sowie einer allfälligen SUVA-Rente zu-sammen.

Regelung für die Sektionsbeiträge

Die Sektionen legen ihre Beiträge selber fest. Diese bewegen sich in einem Rah-men von Fr. 1.40 – 2.00 pro Monat und ½-zahlendem Mitglied (= ganzzahlendes PV-Mitglied). Vereinzelte Ausnahmen in Sektionen wo das Inkasso des SEV-Kalenders mit dem Monatsbeitrag erhoben wird.

Über 90-jährige Mitglieder sind beitragsfrei.

   

 

 

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