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MITGLIEDERBEITRÄGE IM UNTERVERBAND DER PENSIONIERTEN |
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Für die Erfüllung seiner Tätigkeit erhebt der SEV von seinen Mitgliedern einen angemes-senen Mitgliederbeitrag. Dieser setzt sich aus drei Teilen zusammen: |
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► ► ► |
Grundbeitrag SEV (für PV-Mitglieder stark reduziert) Unterverbandsbeitrag Sektionsbeitrag |
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Monatliche Mitgliederbeiträge ab 2009 |
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½ - zahlende Mitglieder |
¼ - zahlende Mitglieder |
¹/8 - zahlende Mitglieder |
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Grundbeitrag SEV |
14.– |
7.– |
3.50 |
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Unterverbandsbeitrag |
–.80 |
–.40 |
–.20 |
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Sektionsbeitrag |
1.40 - 2.00 |
–.70 - 1.– |
–.35 - –.50 |
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Total pro Monat |
16.– - 16.50 |
8.– - 8.30 |
4.– - 4.20 |
Regelung für den Grundbeitrag SEV½ - zahlende Mitglieder Renteneinkommen Fr. 3420.– und mehr pro Monat ¼ - zahlende Mitglieder Witwen und Witwer ehemaliger SEV-Mitglieder sowie Mitglieder mit einem Renteneinkommen von Fr. 2280.– bis Fr. 3419.– pro Monat ¹/8 - zahlende Mitglieder Witwen und Witwer mit einem Renteneinkommen von weniger als Fr. 2280.– pro Monat Das massgebende Renteneinkommen setzt sich aus den Leistungen derPensions-kasse SBB, der AHV-Rente des Mitgliedes sowie einer allfälligen SUVA-Rente zu-sammen. Regelung für die SektionsbeiträgeDie Sektionen legen ihre Beiträge selber fest. Diese bewegen sich in einem Rah-men von Fr. 1.40 – 2.00 pro Monat und ½-zahlendem Mitglied (= ganzzahlendes PV-Mitglied). Vereinzelte Ausnahmen in Sektionen wo das Inkasso des SEV-Kalenders mit dem Monatsbeitrag erhoben wird. Über 90-jährige Mitglieder sind beitragsfrei. |