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Ferienrabattgutscheine SEV - Einkommensgrenzen 2009 Für die Berechnung der Einkommenslimiten für den Bezug von Rabattgutscheinen zählt ein Einkommen bis zum Maximalbetrag für Funktion und Erfahrung der Funktionsstufe 3 bzw. Funktionsstufe 4 gemäss GAV SBB. Der Ansatz für die Pensionierten beträgt 90% davon, derjenige der Witwen/Witwer 75%. Massgebend für die Berechnung bei Pensionierten und Witwen/Witwer ist die Summe von AHV-Rente und Pensionskasse. Andere Zulagen werden nicht berücksichtigt. Zudem können für jedes zulagenberechtigte Kind Fr. 1'000.- abgezogen werden. Diese Regelung gilt nicht für beitragsfreie Lehrlinge. Die für den Bezug von Ferienrabattgutscheinen massgebenden Einkommensgrenzen betragen für 2009:
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