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Ferienrabattgutscheine SEV  -  Einkommensgrenzen 2009

   

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Ferienrabattgutscheine SEV  -  Einkommensgrenzen 2009


Für die Berechnung der Einkommenslimiten für den Bezug von Rabattgutscheinen zählt ein Einkommen bis zum Maximalbetrag für Funktion und Erfahrung der Funktionsstufe 3 bzw. Funktionsstufe 4 gemäss GAV SBB.  Der Ansatz für die Pensionierten beträgt 90% davon, derjenige der Witwen/Witwer 75%.

Massgebend für die Berechnung bei Pensionierten und Witwen/Witwer ist die Summe von AHV-Rente und Pensionskasse.  Andere Zulagen werden nicht berücksichtigt. Zudem können für jedes zulagenberechtigte Kind Fr. 1'000.- abgezogen werden. Diese Regelung gilt nicht für beitragsfreie Lehrlinge.

Die für den Bezug von Ferienrabattgutscheinen massgebenden Einkommensgrenzen betragen für 2009:

Fr.

66'151.00

pro Jahr - Maximalbetrag für Funktion und Erfahrung der Funktionsstufe 4 gemäss GAV SBB für aktive Mitglieder

Fr.

4'961.35

pro Monat für pensionierte Mitglieder

Fr.

4'134.45

pro Monat für Witwen/Witwer

 

Ein Einkommen, das unter diesen Grenzen liegt, berechtigt alle zwei Jahre zum Bezug eines Gutscheines für  25% Ferienrabatt

Fr.

63'668.00

pro Jahr - Maximalbetrag für Funktion und Erfahrung der Funktionsstufe 3 gemäss GAV SBB für aktive Mitglieder

Fr.

4'775.10

pro Monat für pensionierte Mitglieder

Fr.

3'979.25

pro Monat für Witwen/Witwer

 

Ein Einkommen, das unter diesen Grenzen liegt, berechtigt alle zwei Jahre zum Bezug eines Gutscheines für  50% Ferienrabatt

 

   

 

 

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